Gesetze der Elektromobilität
Recht klar und einfach
Zentrale Strategien, Gesetze und Verordnungen der Elektromobilität1, 2
Legende: Schwerpunkte der Rechtsakte für die Elektromobilität
Icon | Bedeutung | Beschreibung |
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Energiewirtschaft | Weitläufige Bereiche der Energiewirtschaft. Darunter die Kombination aus erneuerbaren Energien und Elektromobilität. | |
Ladeinfrastruktur | Fokus auf Ladeinfrastruktur. Von baulichen Vorschriften über die Errichtung bis zur Inbetriebnahme. | |
Stellplatz | Alles rund um die Parkplatz- und Stellplatzsituation für batteriebetriebene Fahrzeuge. | |
Fahrzeug | Beinhaltet sämtliche Komponenten, die für die Technik und Ausstattung von batteriebetriebenen Fahrzeugen wichtig sind. | |
Zielgruppe | Für diese Fälle oder Anliegen kann das Gesetz, die Richtlinie oder die Verordnung besonders interessant sein. |
Europa
Die zentralen Strategien für die Elektromobilität der Vereinten Nationen sind vor allem in der Klima- und Energiepolitik, dem Pariser Übereinkommen und dem Weißbuch zum Verkehr festgehalten.
Zentrale Ziele für 2030:
- Senkung der Treibhausgasemissionen um mindestens 40 % (gegenüber 1990)
- Erhöhung des Anteils von Energie aus erneuerbaren Quellen auf mindestens 32 %
- Steigerung der Energieeffizienz um mindestens 32,5 %
Grundsätzlich gibt es auf EU-Ebene unterschiedliche Rechtsvorschriften. Bei den hier vorgestellten handelt es sich im Wesentlichen um Verordnungen und Richtlinien. Die Verordnung ist ein verbindlicher Rechtsakt, der von den EU-Ländern direkt umgesetzt werden muss. Die Richtlinie definiert ein gemeinsames Ziel, das in allen EU-Ländern erreicht werden kann. Einzelne Länder müssen ihre eigenen Rechtsvorschriften erlassen, um dieses Ziel zu erreichen.

CO2 Flottengrenzwert-Verordnung | ||||
Die Verordnung regelt unter anderem die Emissionsgrenzwerte für Neuwagenflotten der Hersteller in der EU. Der durchschnittswert aller Hersteller entspricht 95 g CO2/km. Nach der Richtlinie ist der Anteil der Neuwagen, welche den Zielwert einhalten müssen, im Jahr 2020 bei 95 %. In dem darauffolgenden Jahr gilt der Zielwert für die gesamte Flotte. | ||||
Automobilhersteller, Autohäuser und Kaufinteressenten |
Erneuerbare-Energien-Richtlinie | ||||
Die Erneuerbaren-Energien-Richtlinie ist eine Grundsäule der Energiewende und enthält Bestimmungen, welche zur Erfüllung des Ziels von intelligenten Verkehrssystemen und Weiterentwicklung der Elektromobilität vorsieht. Ebenfalls sollen bei fortlaufender Entwicklung weitere Anreize zur Unterstützung geschaffen werden. | ||||
Interessierte der vernetzten Energiewende |
Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie | ||||
Die Richtlinie über die Gesamteffizienz von Gebäuden enthält Vorgaben zur Errichtung von Ladepunkten bei Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden. Die Mitgliedsstaaten sollen die Elektromobilität im Gebäudesektor kosteneffizient ausbauen. | ||||
Eigentümer von Elektrofahrzeugen, LIS interessierte |
Saubere-Straßenfahrzeuge-Richtlinie | ||||
Ziel der Richtlinie ist die Förderung von emissionsarmen und -freien Straßenfahrzeugen. Dazu zählen auch Möglichkeiten wie Leasing, Miete oder Ratenkauf. Bei der Beschaffung der neuen Straßenfahrzeuge sollen unter anderem die Energieeffizienz und Umweltauswirkungen berücksichtigt werden. | ||||
Automobilhersteller, Autohäuser und Kaufinteressenten |
Bundesebene
Um die Europäischen Richtlinien und die Ziele aus dem Pariser Übereinkommen in nationale Strategien umzusetzen, hat die Bundesregierung den Klimaschutzplan 2050, die nationale Industriestrategie 2030, den Masterplan Ladesäuleninfrastruktur und das Regierungsprogramm Elektromobilität erarbeitet.
Wesentliche Ziele der genannten Strategien bis 2030 sind:
- Die Emissionen im Verkehrssektor um 40 % bis 42 % gegenüber dem Referenzjahr 1990 mindern
- Sieben bis zehn Millionen Fahrzeuge auf deutschen Straßen
- Eine Million Ladepunkte
Das erfordert eine hohe Elektrifizierung des Marktes und eine starke Förderung seitens der Politik.

Batteriegesetz - BattG | ||||
Das Batteriegesetz setzt Vorgaben aus der europäischen Batterierichtlinie um. Mit dem Ziel, eine umweltfreundliche Entsorgung der Altbatterien sicherzustellen. Das Batteriegesetz enthält Anforderungen an die Antriebsbatterie für Elektrofahrzeuge. | ||||
Second-Life-Lösungen, Batterierecycling |
Bürgerliches Gesetzbuch - BGB/Mietrecht | ||||
Das BGB regelt unter anderen auch die zivilrechtlichen Regeln für Mietverträge. Mieter dürfen baulichen Veränderungen an der Mietsache nur mit der Zustimmung und Genehmigung des Eigentümers vornehmen. Die Errichtung einer Ladeinfrastruktur fällt darunter. | ||||
Mieter, die an einer LIS interessiert sind |
Bundes-Immissionsschutzgesetz | ||||
Das Gesetz hat das Ziel, Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser und die Atmosphäre vor schädlichen Umwelteinflüssen zu schützen. Das Gesetz enthält Verpflichtungen zur Reduzierung von Verkehrsemissionen bei Grenzwert-überschreitungen innerhalb einer Kommune durch Luftreinhaltepläne. Eine Maßnahme ist der Einsatz von Elektromobilität. | ||||
Automobilhersteller, Stadtwerke |
Einkommenssteuergesetz – EstG | ||||
Das Einkommenssteuergesetz regelt generell die Einkommenssteuer auf das Erwerbseinkommen. Für elektrisch betriebene Dienstwagen enthält das Gesetzt eine Privilegierung und Steuererleichterung für den geldwerten Vorteil. |
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Besitzer eines E-Firmenwagens |
Elektromobilitätsgesetz – EmoG | ||||
Das Elektromobilitätsgesetz bildet den rechtlichen Rahmen für Förderungen und Bevorrechtigungen. Es regelt den Anwendungsbereich von Elektrofahrzeugen und ermöglicht es den Kommunen, die Straßenverkehrsvorschriften zu ändern. |
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Halter von Elektrofahrzeugen und Interessierte an E-Kennzeichen und Förderungen |
Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG | ||||
Ziel des Gesetzes ist es, die Entwicklung von Technologien zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien zu fördern und die Kosten zu senken. Der Anteil erneuerbarer Energien an der Energieversorgung muss erhöht werden. Für Elektrofahrzeuge sollte die Energie aus erneuerbaren Quellen bezogen werden, um den größten Nutzen zu erzielen. | ||||
Halter von Elektrofahrzeugen mit einer Photovoltaikanlage |
Energiewirtschaftsgesetz - EnWG | ||||
Das Gesetz regelt den Wettbewerb und den Netzbetrieb von Energieerzeugern. Ziel ist die sichere, preisgünstige und umweltverträgliche leistungsgebundene Energieversorgung der Allgemeinheit mit Strom, Gas und Wasserstoff, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht. |
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Stadtwerke, Betreiber von LIS, Halter von Elektrofahrzeugen und Wallboxbesitzer |
Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz - GEIG | ||||
Die Bundesregierung möchte zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur den flächendeckenden Aufbau von Ladepunkten für elektrisch betriebene Kraftfahrzeuge weiter vorantreiben und dabei die Wirtschaft stärker in die Pflicht nehmen. Es sollen die Voraussetzungen für eine Beschleunigung des Ausbaus der Leitungs- und Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität im Gebäudebereich geschaffen werden. | ||||
Nutzer von Wohn- und Nichtwohngebäuden mit größeren Parkplätzen |
Kraftfahrzeugsteuergesetz – KraftStG | ||||
Das Gesetz regelt den steuerpflichtigen Betrag von Kraftfahrzeugen. Das Gesetz sieht Kfz-Steuervorteile für Elektrofahrzeuge vor. Beim Vergleich der Kosten von herkömmlichen Autos und Elektroautos wird dieser Kostenvorteil häufig vergessen. | ||||
Halter von Elektrofahrzeugen und Besitzer von E-Firmenwagen |
Ladesäulenverordnung – LSV | ||||
Die Ladesäulenverordnung legt die verbindlichen Anforderungen für den Bau und Betrieb der öffentlichen Ladeinfrastruktur fest. Es setzt die Bestimmungen der Europäischen Richtlinie über den Bau einer Infrastruktur für alternative Kraftstoffe um. | ||||
Stadtwerke, Kleingewerbe und andere Betreiber öffentlicher LIS |
Mess- und Eichgesetz - MessEG | ||||
Dieses Gesetz enthält Vorgaben für die gewerbliche Abgabe von Verbrauchsgütern. Dies umfasst auch die gewerbliche Abgabe von Strom unter anderem für Elektrofahrzeuge. |
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Stadtwerke und andere Betreiber öffentlicher LIS, Interessenten von privaten Wallboxen, Besitzer von E-Firmenwagen |
Messstellenbetriebsgesetz - MsbG | ||||
Das Gesetz regelt den Einbau und Betrieb intelligenter Messsysteme „Smart Meter“ sowie die energiewirtschaftliche Kommunikation von Messwerten. Zusätzlich beinhaltet das Gesetz ein sektorspezifisches Datenschutzrecht für die Energiewirtschaft inklusive der Elektromobilität. | ||||
Interessierte der vernetzten Energiewende, Stadtwerke und andere Betreiber öffentlicher LIS, Halter von Elektrofahrzeugen und Wallboxbesitzer |
Niederspannungsanschlussverordnung | ||||
Die Verordnung regelt die allgemeinen Bedingungen, unter denen Netzbetreiber Endbenutzer an ihr Niederspannungsnetz anschließen müssen. Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge müssen vor der Inbetriebnahme an den Netzbetreiber mitgeteilt werden. |
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Interessenten für private Wallboxen, Wallboxbesitzer |
Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungs-verordnung | ||||
Die Pkw-EnVKV gibt mit dem Pkw-Label Auskunft über die CO2-Effizienz von Fahrzeugen. Elektrofahrzeuge schneiden auf
der CO2-Effizienzskala gut ab und die Informationen sollen den Verkauf von Elektrofahrzeugen fördern. |
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Autohäuser, Kaufinteressierte |
Schnellladegesetz - SchnellLG | ||||
Das Gesetz dient zum Ausbau eines deutschlandweiten Netzes von Schnellladepunkten. Mit 1.000 zusätzlichen Schnellladehubs soll ein eng-maschiges Schnellladeinfrastruktur-Netz entstehen, das garantiert, dass die Nachfrage bei steigenden Zulassungszahlen von E-Fahrzeugen auch zu Spitzenzeiten und an bisher unwirtschaftlichen Standorten gedeckt werden kann. | ||||
Stadtwerke und andere Betreiber öffentlicher LIS, Halter von Elektrofahrzeugen und Besitzer von E-Firmenwagen |
Stromsteuergesetz – StromStG | ||||
Das Gesetz regelt die Besteuerung von Strom sowie die Steuerermäßigung oder -befreiung unter bestimmten Bedingungen. Dies beinhaltet auch Strom für Elektrofahrzeuge. |
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Halter von Elektrofahrzeugen und Wallboxbesitzer, Nutzer (halb-)öffentlicher LIS, Besitzer von E-Firmenwagen |
Straßenverkehrsgesetz – StVG | ||||
Das Straßenverkehrsgesetz enthält die Rechtsgrundlage für den Straßenverkehr in Deutschland. Dies ist die Grundlage für die Regulierung der Straßenverkehrsanforderungen. Seit der Verabschiedung des Elektromobilitätsgesetzes können auch Maßnahmen ergriffen werden, damit Elektrofahrzeuge im Straßenverkehr Privilegien genießen. |
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Halter von Elektrofahrzeugen und Besitzer von E-Firmenwagen |
Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEMoG | ||||
Das WEMoG soll künftig Wohnungseigentümern und Mietern die Installation einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge erleichtern. Mit dem Gesetz haben Sie einen Anspruch gegenüber der Eigentümergemeinschaft oder dem Vermieter, auf eigene Kosten eine Ladeinfrastruktur errichten zu lassen. Zudem ist bei Beschlüssen über Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen bei Eigentümergemeinschaften künftig eine einfache Mehrheit ausreichend. | ||||
Mieter mit Elektrofahrzeug und Interesse an einer Wallbox |
Landesebene
Jedes Bundesland hat unterschiedliche Förderprogramme und Initiativen für die Elektromobilität.
Auf der Ebene der verschiedenen Bundesländer gab es traditionell auch Finanzierungsprogramme für den gewerblichen und privaten Sektor sowie für Forschungseinrichtungen oder Kommunen. Subventioniert werden Startups, Investition und Betrieb von Ressourcen, Technologie, F & E sowie Innovations- und Infrastrukturprojekte.
Die Mittel für diese Unterstützungsprogramme stammen aus den jeweiligen Landeshaushalten oder EU-Mitteln.

Garagenverordnung | ||||
Gemäß den staatlichen Bauvorschriften haben alle Bundesländer Garagenverordnungen erlassen. Es regelt den Bau und Betrieb von Garagen und Parkplätzen. Im Allgemeinen enthalten diese Vorschriften bereits Vorschriften für Elektrofahrzeuge, insbesondere für die Elektrifizierung von Parkplätzen und die verpflichtende Einrichtung einer Ladeinfrastruktur. | ||||
Interessenten zur Errichtung einer Wallbox in einer Garage |
Klimaschutzgesetze | ||||
Das Gesetz beinhaltet gesetzlich verbindliche Klimaziele und jährlich sinkende Emissionsmengen für die Sektoren Energie, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft sowie Abfallwirtschaft. Die Ziele sollen durch zahlreiche Maßnahmen wie Vorgaben, Anreize, Förder- und Investitionsprogramme erreicht werden. | ||||
Förderung und Anreizmechanismen zum Klimaschutz auf Landesebene |
Landesbauordnung | ||||
Die Landesbauordnungen enthalten gesetzliche Bestimmungen über den Bau und die Nutzung von baulichen Anlagen. Die Ladeinfrastruktur ist ebenfalls eine bauliche Anlage, ihre Errichtung ist jedoch zumeist genehmigungsfrei. Es muss jedoch den Bestimmungen der Bauordnung entsprechen. |
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Interessenten zur Errichtung einer Wallbox auf Privatgrundstück |
Landesentwicklungspläne | ||||
Die Landesentwicklungspläne umfassen Bestimmungen zur Raumordnung auf Landesebene. Hierbei befinden sich auch Festlegungen zur Förderung der Elektromobilität und ihrer Infrastruktur. |
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Interessenten zur Errichtung einer privaten oder (halb-)öffentlichen LIS, Förderung Elektromobilität auf Landesebene |
Mobilitätsgesetz | ||||
Das Mobilitätsgesetz enthält Maßnahmen für eine umwelt-, sozial- und klimafreundliche Mobilität. Es regelt Vorgaben zur Elektrifizierung des ÖPNV und kann als Grundlage für die weitere Förderung der Elektromobilität dienen. |
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Verkehrsbetriebe, Nutzer und Halter von Elektrofahrzeugen |
Straßengesetze | ||||
Die Straßen- und Wegegesetze der Bundesländer enthalten Gesetze zum öffentlichen Eigentum, die für öffentliche Verkehrsmittel spezifisch sind. Der Betrieb der Ladeinfrastruktur in öffentlichen Straßen stellt die besondere Nutzung dieser Bereiche dar und erfordert spezielle Nutzungsgenehmigungen. | ||||
Vorteile von Fahrzeugen mit E-Kennzeichen |
Kommunalebene
Die Kommune spielt eine wichtige Rolle für das Wachstum des Elektrofahrzeugmarktes. Auf diese Weise können Städte und Gemeinden zu Vorbildern für Elektromobilität werden. Sie haben direkte Verbindungen zu den Bürgern und zur lokalen Wirtschaft und können Elektrofahrzeuge auf verschiedene Weise fördern und implementieren. Zum Beispiel in ihrer eigenen Verwaltung oder in kommunalen Unternehmen.
Sie können auch Bedingungen schaffen, um Elektrofahrzeuge für lokale Unternehmen und Bürger attraktiver zu machen. Dies umfasst die Unterstützung beim Aufbau und Ausbau der Infrastruktur (z. B. Ladestationen) sowie die Unterstützung beim Ausbau der Vertriebsnetze. Die Gemeinde kann nicht alle Gebiete direkt kontrollieren und die kommunalen Ressourcen sind begrenzt, aber durch verschiedene Rollen kann die Entwicklung von Elektromobilität beeinflusst werden.

Bebauungspläne & städtebauliche Verträge | ||||
Im Rahmen von Entwicklungsplänen (in der Regel verbindliche Regelungen) und Stadtentwicklungsverträgen (Einzelvertragsvereinbarungen) legt die Stadtverwaltung ihre städtebauliche und städtebauliche Reihenfolge fest. Es enthält verschiedene Vorschriften über die Art und den Maß der baulichen Nutzung konkreter Flächen getroffen, die auch Anforderungen an Elektrofahrzeuge enthalten können, insbesondere den Aufbau einer Ladeinfrastruktur. | ||||
Interessenten mit zukünftigen Bauplanungen |
Stellplatzsatzungen | ||||
Gemäß den Parkraumvorschriften, die in den entsprechenden nationalen Bauvorschriften festgelegt sind, kann die Gemeinde verbindliche Vorschriften zur Herstellung von Parkplätzen für Bauprojekte entwickeln. Im Rahmen der Parkplatzvorschriften können Kommunen Privilegien für die Herstellung von bspw. „elektrifizierten Stellplätzen“ vorsehen. |
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Mitentwicklung für den kommunalen LIS Aufbau |
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