Wirtschaftlichkeit


Kosten und Boni

Viele potenzielle Elektroauto-Käufer stellen sich die Frage wie wirtschaftlich Elektroautos sind und ob ein Umstieg von einem herkömmlichen Fahrzeug auf ein Elektrofahrzeug bereits heute finanziell vorteilhaft sein kann. Bei elektrisch angetriebenen Autos stehen hohe Anschaffungskosten verhältnismäßig geringen laufenden Kosten gegenüber. Auf dieser Seite finden Sie alles zum Thema Kosten und Wirtschaftlichkeit von Elektroautos.

Anschaffungskosten

Eine Momentaufnahme mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit von Elektrofahrzeugen zeigt, dass der Anschaffungspreis deutlich über den Kosten einer Anschaffung eines konventionellen Fahrzeugs liegt – vor allem wenn dieser mit Benzin betrieben wird. Als Ursache kann hier unter anderem die vergleichsweise geringe Anzahl von Elektroauto-Herstellern, die in Serie produzieren, genannt werden. Bei den Kosten elementarer Bauteile wie der Batterie reduzieren sich die Kosten jedoch verhältnismäßig schnell und die Anschaffungskosten sinken mit fortschreitender Weiterentwicklung weiter.

Förderung
Damit Elektrofahrzeuge weiter gefördert werden beteiligen sich der Hersteller und der Staat an den Anschaffungskosten. Die Höhe der Prämie von Hersteller und Bund ist zudem vom Nettolistenpreis des Fahrzeugs abhängig. Während Elektrisch betriebene Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von 40.000 € mit einer Prämie von bis zu 6.750 € rechnen können (4.500 € Bundesanteil und 2.250 € Herstelleranteil), werden Elektrisch betriebene Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von über 40.000 € bis 65.000 € mit bis zu 4.500 € gefördert (3.000 € Bundesanteil und 1.500 € Herstelleranteil).

Die NRW.BANK vergibt zinsgünstige Darlehen zur Unterstützung der Elektromobilität. Hierbei werden der Erwerb von Fahrzeugen ohne Verbrennungsmotoren, Investitionen im Zusammenhang mit Elektromobilität und Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der Elektromobilität mitfinanziert. Antragsberechtigt sind hier Existenzgründer, mittelständische Unternehmen, kommunale Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe. Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens, welches bis zu 100% der förderfähigen Kosten, mindestens jedoch 10.000€ und maximal 5 Mio. € beträgt.

Laufende Kosten

Die meisten Komponenten eines Elektrofahrzeugs weisen nur einen geringen mechanischen Verschleiß auf. Dies hat zufolge, dass die Reparaturkosten von Elektrofahrzeugen um rund 40 Prozent geringer sind als die von Verbrennungsmotoren betriebenen Fahrzeugen. So ist zum Beispiel kein Ölwechsel notwendig und E-Autos besitzen ein weniger komplexes Getriebe als (herkömmliche) Autos mit Verbrennungsmotoren. Hierdurch werden im Schadensfall Reparaturkosten eingespart. Außerdem fehlen bei einem Elektroauto wesentliche Verschleißteile wie zum Beispiel Zündkerzen, Auspuff und Katalysator. Auch bei den berechneten Kosten pro zurückgelegten Kilometer in Hinblick auf den „Treibstoff“ weist ein Elektroauto mit seinem Stromantrieb Vorteile gegenüber Benzin und Diesel auf. Die fossilen Energielieferanten wie Gas und Öl werden zunehmend knapper, was zu einem weiteren Preisanstieg der klassischen Kraftstoffe führen könnte. Dies spiegelt sich in den Spritpreisen der letzten Jahre wider.

Steuer und Umweltbonus

Neben den reinen Anschaffungs- und Betriebskosten für jeden zurückgelegten Kilometer begegnen Autofahrern auch Ausgaben für Steuern. In Abhängigkeit von der jeweiligen Schadstoffklasse beträgt die Kfz-Steuer pro 100 Kubikzentimeter Hubraum zwischen ca. 7-15 Euro bei einem Benzin-Fahrzeug. Fahrzeuge mit Dieselmotor werden aufgrund des stärkeren Emissionsausstoßes mit noch höheren Steuern belastet, die zwischen rund 15-30 Euro pro 100 Kubikzentimeter liegen. Diese Kosten fallen für Besitzer eines Elektrofahrzeugs nicht an, da sie seit dem 1. Januar 2017 für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit werden. Die politisch beschlossene Befreiung der Kfz-Steuer gilt für Elektrofahrzeuge, welche im Zeitraum vom 18. Mai 2011 bis zum 31. Dezember 2020 zum ersten Mal zugelassen wurden bzw. noch zugelassen werden. Im Rahmen des Corona-Konjunkturprogramms der Bundesregierung wird die bereits geltende Kraftfahrzeugsteuer für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge bis zum 31.12.2025 gewährt und sogar bis zum 31.12.2030 verlängert. Hybridfahrzeuge, welche unter anderem auch von einem Verbrennungsmotor angetrieben werden, profitieren von diesem Steuervorteil nicht. Des Weiteren können Käufer von Elektroautos (reine Elektroautos; Batterie Elektrofahrzeuge - BEV, und Brennstoffzellen-Elektrofahrzeuge - FCEV) einen Zuschuss von bis zu 6.750 Euro beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragen.

Ausblick

Es ist wahrscheinlich, dass die Kosten für die Anschaffung eines Elektroautos sinken werden und auch die Kapazität der Akkus in den kommenden Jahren signifikant erhöht werden kann. So würde die Wirtschaftlichkeit von Elektrofahrzeugen gegenüber herkömmlichen Fahrzeugen deutlich verbessert. An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass hier eine neuartige und noch sehr junge Technologie mit einer bereits seit über 100 Jahren etablierten und ausgereiften Technologie verglichen wird. Auch wenn ein klarer Kostenvorteil und somit eine höhere Wirtschaftlichkeit von Elektroautos gegenüber klassischen Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren in vielen Anwendungsfällen (noch) nicht gegeben ist, kann sich dieser Status Quo innerhalb kürzester Zeit ändern. Eine solche Entwicklung zu einem möglichen Kostenvorteil für Elektroautos ist mit dem disruptiven Einfluss, den die Elektrifizierung auf den Mobilitätsmarkt ausübt, zu begründen. Zudem sind Kostensenkungspotenziale und Effizienzsteigerungen im Bereich Elektromobilität wahrscheinlicher als bei herkömmlichen Antriebstechnologien.


¹ In die Berechnung fließen gebildete Durchschnittswerte von 5 bis 10 der am meisten abgesetzten Fahrzeuge je Antriebsform und Fahrzeugsegment ein. Die Kraftstoffkosten basieren auf Durchschnittswerte zum Zeitpunkt April 2021. Weitere Kostenfaktoren wie Werkstattkosten oder Versicherungskosten basieren auf erhobenen Daten des ADAC ebenso zum Zeitpunkt April 2021.